Sachkundenachweis und D.O.Q.-Test

Seit dem 1. Juli 2011 gilt in Niedersachsen die Pflicht für Hundehalter, ihre Tieren mit einem Transponder (sog. „Chip“) ausgestattet zu haben und eine Haftpflichtversicherung für den Hund abgeschlossen zu haben.

Ferner ist ab dem 1. Juli 2013 der Nachweis zu führen, dass der Halter sachkundig ist. Dieser Sachkundenachweis entfällt bei bestimmten Berufsgruppen wie Hundetrainern, qualifizierten Mitarbeitern von Tierheimen, Tierärzten und Jägern, die Jagdhunde ausgebildet haben. Ferner ist Bestandsschutz für alle Hundebesitzer gewährleistet, die Ihren Vierbeiner mehr als zwei Jahre gehalten haben (also bereits vor dem 1.7.2011), ohne rechtlich auffällig geworden zu sein.

Der Nachweis, den Hund gehalten zu haben, wird über die entrichtete Hundesteuer geführt. Es ist nicht so, dass dann nur der Halter in der Öffentlichkeit mit dem Hund auftreten darf. Familienmitglieder gehen in diesem Fall in dessen Auftrag mit dem Tier spazieren. Wenn aber beispielsweise ein Familienmitglied einen neuen Haushalt aufmacht und einen Hund hält, muss es diesen Sachkundenachweis erbringen, egal, ob zu Hause schon immer ein Hund mit im Haushalt war oder nicht.

Der Sachkundenachweis kann mit einer vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium vorgeschlagenen Prüfung erbracht werden. Diese gliedert sich in einen theoretischen Teil, bei dem Wissen des Halters über Biologie, Verhaltenskunde und Ausbildungsmöglichkeiten der Hunde, sowie Rechtsfragen abgefragt werden und einen praktischen Teil. Bei dem praktischen Teil wird die Befähigung und der Willen des Halters geprüft, mit seinem Hund in der Öffentlichkeit aufzutreten, ohne ein Risiko für die Sicherheit und Ordnung darzustellen und sich jederzeit rücksichtsvoll gegenüber Dritten zu benehmen.

Sie können bei uns den theoretischen und den praktischen Teil der Sachkundeprüfung ablegen.

Der praktische Teil umfasst einen Teil in ablenkungsarmer Umgebung und einen Teil
in einer Gegend mit etwas mehr Verkehr an Fahrzeugen sowie Rad- und Skateboardfahrern. Dabei wird auch das Verhalten bei Begegnung mit anderen Hunden getestet.

Der Test kann in Schriftform auf Papier oder auf dem Computer absolviert werden. Die Honorare dafür betragen für die theoretische und die praktische Prüfung jeweils 65,-€.

Haben Sie Fragen zum Sachkundenachweis oder möchten Sie die Prüfung ablegen? Bitte sprechen Sie uns an!


Die früher abgelegten Prüfungen wie zum Beispiel D.O.Q.-Tests behalten ihre Gültigkeit.

 

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